14.11.2017, 13:35
Es wäre eigentlich alles paletti, man muss das GG nicht ändern. Man müsste nur den Art. 16 a Abs. 2 GG endlich mal anwenden. Was 2015 ablief und immer noch läuft, geht nur, weil die Bundeskanzlerin die geltenden Gesetze samt GG schlichtweg ignoriert.
Das GG ist kein Wunschkonzert, bei dem man sich was aussuchen kann, sondern der Rechtsrahmen, in dem jegliches staatliche Handeln stattzufinden hat. Punkt.
Das GG ist kein Wunschkonzert, bei dem man sich was aussuchen kann, sondern der Rechtsrahmen, in dem jegliches staatliche Handeln stattzufinden hat. Punkt.