14.11.2017, 13:17
(14.11.2017, 12:51)messalina schrieb: Sie haben gar nichts verstanden, wir haben das Asylrecht diskutiert. Das steht nicht in Artikel 1 und kann mit 2/3-Mehrheit ganz einfach geändert werden, PuK hat es doch schön erklärt, oder nicht? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]
Außerdem: Ich finde, das "Die Würde des Menschen ist unantastbar" in Artikel 1 ist gar nicht so viel wert wie immer getan wird. Da steht ja nicht "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden"? So wie es da steht, ist es grammatikalisch kein Verbot, sondern nur eine Behauptung, die vielleicht auch falsch sein kann, wie "die Titanic ist unsinkbar", "die Ehe ist unauflösbar", "unsere Gegensätze sind unüberbrückbar", "mein Verlangen ist unstillbar" oder "messalina ist unnahbar". Deswegen darf man es trotzdem versuchen, oder?
Artikel 1 (2) GG:
Zitat:(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Zitat:Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14: "Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen."
Laut GG Artikel 79 Absatz 3 darf Artikel 1 nicht geändert werden.
Sie müssen also zuerst das Menschenrecht auf Asyl bei der UNO abschaffen.