14.11.2017, 00:34
(13.11.2017, 23:51)messalina schrieb: Danke für's Recherchieren [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Gir...rl_241.gif ] dann hatte ich ja recht?Das musste ich nicht recherchieren.[Bild: http://www.smileygarden.de/smilie/Schlei...rl_132.gif ]Ja, sicher kann man das GG ändern. Es fängt ja schon damit an, dass derAsylartikel 16 a heißt. Was könnte das "a" wohl für einen tieferen Sinn haben und wann bzw. bei welchen Gesetzen kommen wohl solche Artikel und §§ mit Buchstaben daher? Das Familienrecht im BGB ist da ein schönes Beispiel. Da gibt es z.B. den § 1908 k BGB (Mitteilungen des Betreuers an die Betreungsbehörde). Dafür fehlen andere §§ ganz, z.B. der § 1300 BGB, das "Kranzgeld". Der war lustig:
Die, die zur Begrenzung des Asylrechts immer so betroffen sagen "aber das Grundgesetz ...", sollten sich jetzt endlich ehrlich machen und dem Volk endlich klipp und klar sagen, dass es gar nicht am Grundgesetz scheitern würde, sondern nur an ihrer eigenen Lust an der Blockade. Ekelig und heuchlerisch ist das.
Zitat:[1. Januar 1900–1. Juli 1998]
§ 1300.
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Den muss man verstehen und ihn sich dann langsam auf der Zunge zergehen lassen. Wirklich schade um den schönen §. Allerdings hatte die "unbescholtene Verlobte" schon lange vor 1998 keine Chance mehr, den Anspruch einzuklagen. Die Gerichte haben das irgendwann alle unisono als inzwischen unbegründet abgewiesen und die Streichung war nur noch eine Formsache.
Girlie-Smileys gibt es übrigens auch dort , leider unsortiert.