13.11.2017, 22:52
(13.11.2017, 22:07)bbuchsky schrieb: Die Forderung "Obergrenze" ist vor keinem Hintergrund verfassungsgerecht zu implementieren. Unser Recht ist nicht limitierbar.
Aber das Grundgesetz kann doch ganz einfach geändert werden, bei den Autobahnen ging es ja auch? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]