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Feuerwehr rechtfertigt Aktion gegen Gaffer
#5

(13.11.2017, 09:55)Martin schrieb:  Der Feuerwehrmann hat doch recht. Diese Unsitte, Fotos von Unfallopfern zu machen und dabei auch noch weitere Unfälle zu provozieren, muss endlich hart geahndet werden. Nicht nur bei offensichtlicher Behinderung der Einsatzkräfte. Führerscheinentzug und Haft, eine andere Sprache wird offensichtlich nicht verstanden.

Was mir in dem Artikel fehlt, ist die Info, die ich woanders gelesen habe. Irgendjemand hat den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr"  ins Spiel gebracht. Der ist gar nicht so ohne, wobei es in dem Fall natürlich keine zehn und auch keine fünf Jahre Knast gibt. Und was machen die Gaffer eigentlich, wenn's regnet? Haben die keinen Scheibenwischer am Auto?

Edit: Ah ja, hier .

Zitat:Rein juristisch gesehen ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Feuerwehrmann sehr wahrscheinlich, wie der Würzburger Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan bestätigt. Persönlich empfinde er große Sympathien für das Verhalten des Feuerwehrmannes, allerdings sei die Gafferabwehr unüberlegt erfolgt – es dürfte sich um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ handeln. Das wäre dann ein so genanntes Offizialdelikt, das heißt: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, unabhängig von einer möglichen Strafanzeige. Ein solches Verfahren könne aber wegen geringer Schuld eingestellt werden.
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RE: Feuerwehr rechtfertigt Aktion gegen Gaffer - von Kreti u. Plethi - 13.11.2017, 10:38
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