13.11.2017, 11:29
(13.11.2017, 11:14)Don Cat schrieb: Völlig einverstanden mir euren Vorschlägen. Wenn jedoch keine Behinderung oder unterlassene HL vorliegt, brauchen wir in diesem Lande aber eine Rechtsgrundlage, die es erst zu schaffen gilt:
"Pietätloses Verhalten an Unfallorten"?
"Voyeurismus"?
Dann bräuchten wir Haftanstalten für einige 100.000 zusätzliche Strafgefangene. No chance.
Man kriegt die Leute nur über das Geld und die direkte Maßnahme. Sobald sich eine Staulage an einem Unfallort aufbaut, haben auf dem dahinter liegenden nächsten Parkplatz all diejenigen rausgeholt zu werden, die den Einsatz behindert oder Fotos gemacht haben.
Dort kann und sollte das Gerät konfisziert werden, und für jedes gemachte Foto wird ein Tausender an Strafe sofort fällig. Wer nicht zahlen kann, der geht zu Fuß weiter und kann das Fahrzeug abholen, wenn er das Geld besorgt hat.
So und nicht anders.