28.09.2017, 11:44
(28.09.2017, 11:04)Martin schrieb: Das Problem bei solchen Themen ist oft weniger die Technik, als vielmehr die Rahmenbedinungen. Da ist der Nachbar der dagegen klagt, weil die Stationen die Gegend "verschandeln" oder nicht genügend Abstand zu einem Grundstück gegeben ist. In Wohnanlagen ist die Verlegung der Steckdosen mit Kosten verbunden, die auch das Gemeinschaftseigentum betreffen. Dann wird ggf. gegen eine Sonderumlage geklagt. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier die richtigen Weichenstellungen zu treffen. Passieren wird natürlich erstmals nichts, siehe DSL. Vollmundige Ankündigungen, die in der Praxis Rohrkrepierer sind oder sich auf wenige Leuchtturmprojekte in den Top-Metropolen beschränken.
Martin
Der Einwand ist berechtigt.