20.09.2017, 09:54
(20.09.2017, 08:39)Martin schrieb: Wo wir schon beim Wortklauben sind: Verfassungswidrig einstufen kann es das Landgericht sehr wohl, aber das Landgericht kann es nicht als verfassungswidrig erklären, das wiederum kann nur das BVerfG.
Stimmt. Als verfassungswidrig einstufen kann das jeder; wenn das ein Gericht macht, hat es zur Folge, daß die Verfassungswidrigkeit der Prüfung anheimgestellt werden soll. Sorry für die gestelzte, vorsichtige Ausdrucksweise.
Btw hat jeder Richter in jeder Lage des Verfahrens sich selbst auf verfassungsgemäßes Verhalten zu überprüfen. Das gilt auch für Abgeordnete, zumal ein großer Teil davon selbst Juristen sind und das wissen müssten, insbesondere bei einer Abstimmung über Gesetze.