06.09.2017, 10:56
(06.09.2017, 09:30)Sophie schrieb: Das kann man so sehen. Trotzdem hat Merkel gerade weil bei uns Gewaltenteilung funktioniert diese nicht verletzt. Dann hat sie eben ihre Meinung als Chefin der Exekutive geäußert. Soll sie das etwa nicht dürfen? Schließlich hat diese andere (auch diplomatische) Interessen als die Judikative. Mitnichten gibt sie damit bereits eine Urteilstendenz vor.
Das kann man nicht nur so sehen. Das ist so.
Und oh doch, das hat Merkel getan. (Die Judikative hat damit erst einmal nichts zu tun. Die darf nur Monate und Jahre später die Scherben zusammenkehren.)
Natürlich war es Merkel unbenommen, eine private Meinung zu äußern. Soweit eine öffentlich geäußerte Kanzlerinnenmeinung eben privat sein kann, was so gut wie unmöglich ist, aber das hatten wir oben schon.
Nein, sie hätte als "Chefin der Exekutive" natürlich die Legislative fragen müssen, bevor sie die Grenzen aufmacht.
![Hammer Hammer](https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/hammer.gif)
Als Chefin der Exekutive kann sie natürlich Kritik an der herrschenden Rechtslage üben und dem Parlament Vorschläge unterbreiten, wie sie sich das in Zukunft anders vorstellt. Aber die Entscheidung, ob und wie das dann umgesetzt wird, hat das Parlament als Legislative zu treffen. Erst dann geht der Ball wieder an die Exekutive zurück.
Der Bundestag ist von der Verfassung und der Idee her keine Abnickbude und kein Zuschauerrang für das Regierungshandeln. Auch, wenn es einem mitunter so vorkommt. Der Eindruck trügt. In Wirklichkeit ist das mit der Gewaltenteilung nämlich so:
- Die Legislative in Form des Parlaments macht die Regeln, auch Gesetze genannt.
- Die Exekutive in Form der Regierung mit dem Kanzler oder der Kanzlerin an der Spitze hat diese Regeln auszuführen. Nichts anderes zunächst. Sondern nur das ist der verfassungsmäßige Auftrag an die Exekutive.
(Sie hat daneben oder "am Rande" auch noch ein Vorschlagsrecht an die Legislative, ist aber auf deren Zustimmung angewiesen, bevor ihre Vorschläge zu den neuen Regeln werden. Bis die Zustimmung erteilt wird oder wenn sie nicht erteilt wird, bleiben es nur Vorschläge und die Exekutive hat bis dahin ausschließlich die bisher geltenden Regeln zur Anwenung zu bringen. Sie kann sie nicht einfach so, wie Merkel es sich herausgenommen hat, "per Dekret" ändern. Alleine dafür, für diesen Verfassungsbruch, gehört sie eigentlich vor Gericht gestellt, ganz unabhängig von den konkreten Migrationsfolgen.)
- Die Judikative kommt erst als Schiedsrichter ins Spiel, wenn es realen Leben Konflikte unter den Menschen oder zwischen Bürgern und dem Staat wegen den Regeln gibt.