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Normale Version: Böhmermann droht Merkel mit Klage
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Sophie

Der böse Böhmbube will sich mal wieder in die Medien und ins Gespräch bringen. Droht der Kanzlerin mit einer Klage, so sie nicht einräumt, mit ihrer Einschätzung, das Schmähgedicht sei bewusst verletzend gewesen, rechtwidrig gehandelt zu haben.

Das wird sie natürlich nicht tun. Schön blöd wäre sie. Und natürlich hat sie nicht die Gewaltenteilung verletzt sondern eine Meinung geäußert. Endlich hat sie einmal eine Meinung geäußert und schon will man sie verklagen. Sie wird das nie wieder tun. Devil 

http://www.sueddeutsche.de/medien/rechts...-1.3654230

bbuchsky

(05.09.2017, 18:33)Sophie schrieb: [ -> ]Der böse Böhmbube will sich mal wieder in die Medien und ins Gespräch bringen. Droht der Kanzlerin mit einer Klage, so sie nicht einräumt, mit ihrer Einschätzung, das Schmähgedicht sei bewusst verletzend gewesen, rechtwidrig gehandelt zu haben.

Das wird sie natürlich nicht tun. Schön blöd wäre sie. Und natürlich hat sie nicht die Gewaltenteilung verletzt sondern eine Meinung geäußert. Endlich hat sie einmal eine Meinung geäußert und schon will man sie verklagen. Sie wird das nie wieder tun. Devil 

http://www.sueddeutsche.de/medien/rechts...-1.3654230

Natürlich hat sie damit der Wahrnehmung von Erdogan zugestimmt und damit den Prozeßausgang vorbestimmt.

Zudem fehlt für ihre implizite Behauptung, Erdogan ficke keine Ziegen, jeder Nachweis.

PuK

(05.09.2017, 22:15)bbuchsky schrieb: [ -> ]Natürlich hat sie damit der Wahrnehmung von Erdogan zugestimmt und damit den Prozeßausgang vorbestimmt.
Zudem fehlt für ihre implizite Behauptung, Erdogan ficke keine Ziegen, jeder Nachweis.

Die grundsätzliche Frage ist doch, ob man überhaupt eine private Meinung haben kann, wenn man der/die Bundeskanzler/in ist. Vielleicht auf dem Klo oder im Schlafzimmer, aber man darf sie nicht sagen, wenn sie nicht als öffentliche Meinung gelten soll. Das Private ist immer politisch, wenn man die Bundeskanzlerin ist. Wenn man das nicht konsequent durchhalten mag oder kann, ist man die falsche Person für diesen Job. (Insofern gibt man ein Grundrecht auf, wenn man Bundeskanzler wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung reduziert sich in diesem Moment auf das Recht auf Gedankenfreiheit.)

Und du musst das jetzt übrigens nicht mehr ausschließlich dem Forum mitteilen. Es gibt neuerdings auch ein T-Shirt zum Anziehen.

Sophie

(06.09.2017, 01:43)PuK schrieb: [ -> ]Die grundsätzliche Frage ist doch, ob man überhaupt eine private Meinung haben kann, wenn man der/die Bundeskanzler/in ist. Vielleicht auf dem Klo oder im Schlafzimmer, aber man darf sie nicht sagen, wenn sie nicht als öffentliche Meinung gelten soll. Das Private ist immer politisch, wenn man die Bundeskanzlerin ist. Wenn man das nicht konsequent durchhalten mag oder kann, ist man die falsche Person für diesen Job. (Insofern gibt man ein Grundrecht auf, wenn man Bundeskanzler wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung reduziert sich in diesem Moment auf das Recht auf Gedankenfreiheit.)

Und du musst das jetzt übrigens nicht mehr ausschließlich dem Forum mitteilen. Es gibt neuerdings auch ein T-Shirt zum Anziehen.

Das kann man so sehen. Trotzdem hat Merkel gerade weil bei uns Gewaltenteilung funktioniert diese nicht verletzt. Dann hat sie eben ihre Meinung als Chefin der Exekutive geäußert. Soll sie das etwa nicht dürfen? Schließlich hat diese andere (auch diplomatische) Interessen als die Judikative. Mitnichten gibt sie damit bereits eine Urteilstendenz vor. 

@bb

Üblicherweise muss bei uns der der etwas Übles von einem Dritten behauptet den Nachweis des Faktes erbringen, nicht der Betroffene beweisen, dass es nicht so ist. Man kann nämlich niemals beweisen, dass man keine Ziegen missbraucht hat.  Zwinker

PuK

(06.09.2017, 09:30)Sophie schrieb: [ -> ]Das kann man so sehen. Trotzdem hat Merkel gerade weil bei uns Gewaltenteilung funktioniert diese nicht verletzt. Dann hat sie eben ihre Meinung als Chefin der Exekutive geäußert. Soll sie das etwa nicht dürfen? Schließlich hat diese andere (auch diplomatische) Interessen als die Judikative. Mitnichten gibt sie damit bereits eine Urteilstendenz vor.

Das kann man nicht nur so sehen. Das ist so.

Und oh doch, das hat Merkel getan. (Die Judikative hat damit erst einmal nichts zu tun. Die darf nur Monate und Jahre später die Scherben zusammenkehren.)

Natürlich war es Merkel unbenommen, eine private Meinung zu äußern. Soweit eine öffentlich geäußerte Kanzlerinnenmeinung eben privat sein kann, was so gut wie unmöglich ist, aber das hatten wir oben schon.

Nein, sie hätte als "Chefin der Exekutive" natürlich die Legislative fragen müssen, bevor sie die Grenzen aufmacht. Hammer

Als Chefin der Exekutive kann sie natürlich Kritik an der herrschenden Rechtslage üben und dem Parlament Vorschläge unterbreiten, wie sie sich das in Zukunft anders vorstellt. Aber die Entscheidung, ob und wie das dann umgesetzt wird, hat das Parlament als Legislative zu treffen. Erst dann geht der Ball wieder an die Exekutive zurück.  

Der Bundestag ist von der Verfassung und der Idee her keine Abnickbude und kein Zuschauerrang für das Regierungshandeln. Auch, wenn es einem mitunter so vorkommt. Der Eindruck trügt. In Wirklichkeit ist das mit der Gewaltenteilung nämlich so:
  • Die Legislative in Form des Parlaments macht die Regeln, auch Gesetze genannt.
  • Die Exekutive in Form der Regierung mit dem Kanzler oder der Kanzlerin an der Spitze hat diese Regeln auszuführen. Nichts anderes zunächst. Sondern nur das ist der verfassungsmäßige Auftrag an die Exekutive.
    (Sie hat daneben oder "am Rande" auch noch ein Vorschlagsrecht an die Legislative, ist aber auf deren Zustimmung angewiesen, bevor ihre Vorschläge zu den neuen Regeln werden. Bis die Zustimmung erteilt wird oder wenn sie nicht erteilt wird, bleiben es nur Vorschläge und die Exekutive hat bis dahin ausschließlich die bisher geltenden Regeln zur Anwenung zu bringen. Sie kann sie nicht einfach so, wie Merkel es sich herausgenommen hat, "per Dekret" ändern. Alleine dafür, für diesen Verfassungsbruch, gehört sie eigentlich vor Gericht gestellt, ganz unabhängig von den konkreten Migrationsfolgen.)
  • Die Judikative kommt erst als Schiedsrichter ins Spiel, wenn es realen Leben Konflikte unter den Menschen oder zwischen Bürgern und dem Staat wegen den Regeln gibt.
Mir ist dabei, wie schon oben gesagt, völlig klar, dass einem das ganz anders vorkommt, wenn man sich heutzutage die Nachrichten ansieht. Aber das ist kein Scherz, da ist kein Fehler drin. So müsste es sein, wenn alles in Ordnung wäre in diesem Land.

Sophie

(06.09.2017, 10:56)PuK schrieb: [ -> ]Das kann man nicht nur so sehen. Das ist so.

Und oh doch, das hat Merkel getan. (Die Judikative hat damit erst einmal nichts zu tun. Die darf nur Monate und Jahre später die Scherben zusammenkehren.)

Natürlich war es Merkel unbenommen, eine private Meinung zu äußern. Soweit eine öffentlich geäußerte Kanzlerinnenmeinung eben privat sein kann, was so gut wie unmöglich ist, aber das hatten wir oben schon.

Nein, sie hätte als "Chefin der Exekutive" natürlich die Legislative fragen müssen, bevor sie die Grenzen aufmacht. Hammer

Als Chefin der Exekutive kann sie natürlich Kritik an der herrschenden Rechtslage üben und dem Parlament Vorschläge unterbreiten, wie sie sich das in Zukunft anders vorstellt. Aber die Entscheidung, ob und wie das dann umgesetzt wird, hat das Parlament als Legislative zu treffen. Erst dann geht der Ball wieder an die Exekutive zurück.  

Der Bundestag ist von der Verfassung und der Idee her keine Abnickbude und kein Zuschauerrang für das Regierungshandeln. Auch, wenn es einem mitunter so vorkommt. Der Eindruck trügt. In Wirklichkeit ist das mit der Gewaltenteilung nämlich so:
  • Die Legislative in Form des Parlaments macht die Regeln, auch Gesetze genannt.
  • Die Exekutive in Form der Regierung mit dem Kanzler oder der Kanzlerin an der Spitze hat diese Regeln auszuführen. Nichts anderes zunächst. Sondern nur das ist der verfassungsmäßige Auftrag an die Exekutive.
    (Sie hat daneben oder "am Rande" auch noch ein Vorschlagsrecht an die Legislative, ist aber auf deren Zustimmung angewiesen, bevor ihre Vorschläge zu den neuen Regeln werden. Bis die Zustimmung erteilt wird oder wenn sie nicht erteilt wird, bleiben es nur Vorschläge und die Exekutive hat bis dahin ausschließlich die bisher geltenden Regeln zur Anwenung zu bringen. Sie kann sie nicht einfach so, wie Merkel es sich herausgenommen hat, "per Dekret" ändern. Alleine dafür, für diesen Verfassungsbruch, gehört sie eigentlich vor Gericht gestellt, ganz unabhängig von den konkreten Migrationsfolgen.)
  • Die Judikative kommt erst als Schiedsrichter ins Spiel, wenn es realen Leben Konflikte unter den Menschen oder zwischen Bürgern und dem Staat wegen den Regeln gibt.
Mir ist dabei, wie schon oben gesagt, völlig klar, dass einem das ganz anders vorkommt, wenn man sich heutzutage die Nachrichten ansieht. Aber das ist kein Scherz, da ist kein Fehler drin. So müsste es sein, wenn alles in Ordnung wäre in diesem Land.

Um die Grenzöffnung ging es ja gar nicht bei der Böhmermannklage, sondern um ihre Feststellung, dass sein 'Gedicht' bewusst verletztend gewesen sei.

PuK

(06.09.2017, 14:57)Sophie schrieb: [ -> ]Um die Grenzöffnung ging es ja gar nicht bei der Böhmermannklage, sondern um ihre Feststellung, dass sein 'Gedicht' bewusst verletztend gewesen sei.

At


Sorry, Sophie.

Bei aller Liebe. Aber diesen Einzeiler, der nicht mal was mit deinem Zitat von mir zu tun hat, hältst du doch hoffentlich nicht ernsthaft für eine qualifizierte Antwort auf meinen elaborierten Post. Bitte sag mir, dass du das nicht tust. Sonst muss ich an dieser Welt und an den Menschen, die darin leben, verzweifeln.

(Hinweis: Es ging im Post, den du zu beantworten versuchtest, nicht um Konkretes wie die Grenzöffnungen neulich oder irgendwelche kürzlichen Satireversuche vom Böhmermann [den ich persönlich für absolut überschätzt und künstlich wichtiggemacht halte]. Mein Post war ganz grundsätzlich gedacht und gemeint. Er beschäftigte sich mit grundsätzlichen Verfassungsfragen und den langjährigen Entwicklungen, jedoch ziemlich ausdrücklich und durchaus beabsichtigt nicht mit den konkreten Vorgängen in den letzten zwei Jahren.

Man kann oder sollte übrigens in so einem Forum wie in diesem hier nicht alle Fässer, die eventuell geöffnet werden müssten, gleichzeitig aufmachen. Man muss manche erst einmal zur Seite stellen und vorerst zulassen.

Mir geht es momentan darum, welchte abstrakten Schlüsse aus den konkreten Vorfällen in der letzten Zeit zu ziehen sind, damit eine Wiederhohlung dieser Ereignisse in der konkreten Zukunft effektiv verhindert werden kann. Und um konkret in Zukunft etwas zu verhindern, muss man erst einmal das gegenwärtige Problem abstrakt analysieren.)

Versuchst du bitte vor diesem Hintergrund nochmal, mir auf #5 zu antworten? Mir wär's irgendwie wichtig und ich fände das nett von dir. Wenn du das nicht willst, ist das auch ok, dann lass es. Aber ich fände es gut, wenn wir das Thema öffentlich diskutieren würden.

Sophie

(06.09.2017, 15:16)PuK schrieb: [ -> ]At


Sorry, Sophie.

Bei aller Liebe. Aber diesen Einzeiler, der nicht mal was mit deinem Zitat von mir zu tun hat, hältst du doch hoffentlich nicht ernsthaft für eine qualifizierte Antwort auf meinen elaborierten Post. Bitte sag mir, dass du das nicht tust. Sonst muss ich an dieser Welt und an den Menschen, die darin leben, verzweifeln.

(Hinweis: Es ging im Post, den du zu beantworten versuchtest, nicht um Konkretes wie die Grenzöffnungen neulich oder irgendwelche kürzlichen Satireversuche vom Böhmermann [den ich persönlich für absolut überschätzt und künstlich wichtiggemacht halte]. Mein Post war ganz grundsätzlich gedacht und gemeint. Er beschäftigte sich mit grundsätzlichen Verfassungsfragen und den langjährigen Entwicklungen, jedoch ziemlich ausdrücklich und durchaus beabsichtigt nicht mit den konkreten Vorgängen in den letzten zwei Jahren.

Man kann oder sollte übrigens in so einem Forum wie in diesem hier nicht alle Fässer, die eventuell geöffnet werden müssten, gleichzeitig aufmachen. Man muss manche erst einmal zur Seite stellen und vorerst zulassen.

Mir geht es momentan darum, welchte abstrakten Schlüsse aus den konkreten Vorfällen in der letzten Zeit zu ziehen sind, damit eine Wiederhohlung dieser Ereignisse in der konkreten Zukunft effektiv verhindert werden kann. Und um konkret in Zukunft etwas zu verhindern, muss man erst einmal das gegenwärtige Problem abstrakt analysieren.)

Versuchst du bitte vor diesem Hintergrund nochmal, mir auf #5 zu antworten? Mir wär's irgendwie wichtig und ich fände das nett von dir. Wenn du das nicht willst, ist das auch ok, dann lass es. Aber ich fände es gut, wenn wir das Thema öffentlich diskutieren würden.

Doch, Du hattest explizit von Grenzöffnung geschrieben:


Zitat:Nein, sie hätte als "Chefin der Exekutive" natürlich die Legislative fragen müssen, bevor sie die Grenzen aufmacht.

Gestatte, dass ich den Rest dann eben auch auf die Grenzöffnung beziehe und nicht nur abstrakt bewerte.

Da es mir in dem Thread, den ich eröffnet hatte, um Böhmermann ging und nicht um die Flüchtlingslage habe ich mich eben auf den Hinweis darauf beschränkt.

Im Übrigen sehe ich das aber anders als Du:

Die Kanzlerin ist die Chefin der Regierung und hat die Richtlinienkompetenz. Sie kann also sehr wohl etwas vorgeben, was umzusetzen ist und im Regelfall wird das Parlament das dann auch tun, wenn nicht, ist ihre Regierung im Arsch.

Hinsichtlich der Aussetzung des Dublinabkommens also der Grenzöffnung vertrete ich allerding die Auffassung, dass sie sehr wohl als Chefin der Exekutive handelte.

Da musste nämlich gar kein Gesetz geändert werden, um es auszusetzen. Die Zurückweisung von Asylbewerbern, die aus sicheren Drittstaaten einreisen ist ein Recht - kein Zwang. Das ist schon im europäischen Recht so geregelt und auch im Asylgesetz. Insofern bedurfte es dazu keinerlei Gesetzesänderung. Als Regierungskompetenzlerin konnte sie handeln, wie sie gehandelt hat, egal ob man das für falsch oder richtig hielt und hält.

Es gibt dazu auch andere Meinung, das weiß ich. Wie immer in der Juristerei. Ich halte es aber mit dieser.

https://www.bundestag.de/blob/405708/739...f-data.pdf

PuK

Danke für die ausführliche Antwort, Sophie. Ich schreibe dir noch was dazu (auch wenn ich natürlich wieder einmal nicht einverstanden bin). Aber später am Abend morgen (sorry) ich muss weg.

bbuchsky

(06.09.2017, 01:43)PuK schrieb: [ -> ]Die grundsätzliche Frage ist doch, ob man überhaupt eine private Meinung haben kann, wenn man der/die Bundeskanzler/in ist. Vielleicht auf dem Klo oder im Schlafzimmer, aber man darf sie nicht sagen, wenn sie nicht als öffentliche Meinung gelten soll. Das Private ist immer politisch, wenn man die Bundeskanzlerin ist. Wenn man das nicht konsequent durchhalten mag oder kann, ist man die falsche Person für diesen Job. (Insofern gibt man ein Grundrecht auf, wenn man Bundeskanzler wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung reduziert sich in diesem Moment auf das Recht auf Gedankenfreiheit.)

Und du musst das jetzt übrigens nicht mehr ausschließlich dem Forum mitteilen. Es gibt neuerdings auch ein T-Shirt zum Anziehen.

Hattest du schon angemerkt.
Wenn die zwangsweise Ausrüstung der Bevölkerung mit dieser als Telefon getarnten Fußfessel abgeschlossen ist, wird es sicher eine Bundesapp geben, die dem Amtsinhaber die Gelegenheit gibt, etwa beim Kondolieren zum Tod eines befreundeten Staatschefs die exakten Zahlen online abzurufen.

"63.877.188 Bürger möchten mit mir ihr Mitleid audrücken, 10.705.237 wünschen ihn zur Hölle und 18.699.405 ist es Scheißegal. Aber 41.966.900 wollen, dass ich mich zum Teufel schere."