06.09.2017, 01:43
(05.09.2017, 22:15)bbuchsky schrieb: Natürlich hat sie damit der Wahrnehmung von Erdogan zugestimmt und damit den Prozeßausgang vorbestimmt.
Zudem fehlt für ihre implizite Behauptung, Erdogan ficke keine Ziegen, jeder Nachweis.
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob man überhaupt eine private Meinung haben kann, wenn man der/die Bundeskanzler/in ist. Vielleicht auf dem Klo oder im Schlafzimmer, aber man darf sie nicht sagen, wenn sie nicht als öffentliche Meinung gelten soll. Das Private ist immer politisch, wenn man die Bundeskanzlerin ist. Wenn man das nicht konsequent durchhalten mag oder kann, ist man die falsche Person für diesen Job. (Insofern gibt man ein Grundrecht auf, wenn man Bundeskanzler wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung reduziert sich in diesem Moment auf das Recht auf Gedankenfreiheit.)
Und du musst das jetzt übrigens nicht mehr ausschließlich dem Forum mitteilen. Es gibt neuerdings auch ein T-Shirt zum Anziehen.