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Mafia in Bavaria
#3

(01.09.2017, 08:18)Kreti u. Plethi schrieb:  Könnte sich gegenüber den Immobilienmarkt (PDF)  als Peanuts hersausstellen.

Natürlich. Da hilft auch der Hinweis des Maklers nicht viel:


Zitat:GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von (dingsbums-) Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Dann gäbe es noch den Finanzmarkt, seine Produkte und Waffengeschäfte.
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Nachrichten in diesem Thema
Mafia in Bavaria - von forest - 31.08.2017, 20:45
RE: Mafia in Bavaria - von Kreti u. Plethi - 01.09.2017, 08:18
RE: Mafia in Bavaria - von forest - 01.09.2017, 09:17

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