Treffpunkt Königsplatz

Normale Version: Mafia in Bavaria
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forest

Zitat:Reski: Vor allem liegt das an der deutschen Gesetzeslage, die Geldwäsche einfach macht. Die italienischen Mafia-Bekämpfer kritisieren die deutschen Gesetze sogar als „Einladungsschreiben an die Mafia“. In Italien gilt eine Beweislastumkehr. Dabei müssen Investoren nachweisen, dass ihr Geld aus sauberen Quellen stammt. In Deutschland muss dagegen die Polizei beweisen, dass es sich um Schwarzgeld handelt, was ungleich schwieriger ist und, anders als in Italien, selbst bei Verdacht auf Mafia-Zugehörigkeit nicht beschlagnahmt wird. Deshalb kann die Ndrangheta in Deutschland leichter und risikoloser Geld waschen als in Italien.

http://www.augsburger-allgemeine.de/baye...45336.html

Das Gefühl hab ich schon lange.
Kleines Beispiel: In einer etwas besseren  Pizzeria, die gewöhnlich schwach besucht ist, kommen am frühen Abend zwei junge italienische Mädchen und ein Bursch vom Eingang direkt an den Tresen, wechseln leise ein paar Worte mit dem Oberober und übergeben ihm unauffällig, aber sichtbar einige Bündel Banknoten.
Wie sich die Pizzeria halten kann, war mir bis dahin rätselhaft.


Pizzerien eignen sich für die dunklen Geschäfte der 'Ndrangheta besonders gut.

Kreti u. Plethi

(31.08.2017, 20:45)forest schrieb: [ -> ]Das Gefühl hab ich schon lange.
Kleines Beispiel: In einer etwas besseren  Pizzeria, die gewöhnlich schwach besucht ist, kommen am frühen Abend zwei junge italienische Mädchen und ein Bursch vom Eingang direkt an den Tresen, wechseln leise ein paar Worte mit dem Oberober und übergeben ihm unauffällig, aber sichtbar einige Bündel Banknoten.
Wie sich die Pizzeria halten kann, war mir bis dahin rätselhaft.


Pizzerien eignen sich für die dunklen Geschäfte der 'Ndrangheta besonders gut.

Könnte sich gegenüber den Immobilienmarkt (PDF) als Peanuts hersausstellen.

forest

(01.09.2017, 08:18)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Könnte sich gegenüber den Immobilienmarkt (PDF) als Peanuts hersausstellen.

Natürlich. Da hilft auch der Hinweis des Maklers nicht viel:


Zitat:GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von (dingsbums-) Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Dann gäbe es noch den Finanzmarkt, seine Produkte und Waffengeschäfte.