17.08.2017, 08:02
(16.08.2017, 19:08)PuK schrieb: Töten kann man aus unterschiedlichen Motiven; Geldgier ist nicht das einzige. Den § 211 Abs. 2 StGB kann man sehr schön analog anwenden. Er führt mehrere solcher Motive an, und gleich das erste ist ein Treffer:
Werde ich nie verstehen. Obwohl ich selbst einmal mit dem Gedanken gespielt habe, den Jagdschein zu machen. Weil wir sehr gerne Wild essen. Aber "just for fun" und das auch noch bei einer bedrohten Tierart? Das ist ziemlich übel.
Martin