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Normale Version: Großwildschlächter tot getrampelt
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Paul

Ein Großwildjäger wollte Elefanten ganz legal abschlachten. Er wurde vom Elefanten tot getrampelt.
Gut gemacht Loxodonta africana. Der Großwildschlächter hat Dir den Krieg erklärt und war auf den Leben aus.  
Leider passiert das nicht so oft und der Loxodonta africana hat keine Chance. Cry

Meldung

leopold

(16.08.2017, 14:19)Paul schrieb: [ -> ]Ein Großwildjäger wollte Elefanten ganz legal abschlachten. Er wurde vom Elefanten tot getrampelt.
Gut gemacht Loxodonta africana. Der Großwildschlächter hat Dir den Krieg erklärt und war auf den Leben aus.  
Leider passiert das nicht so oft und der Loxodonta africana hat keine Chance. Cry

Meldung

Solche Typen sind wirklich das Allerletzte. Leider gibt's auch bei uns den ein oder anderen Zahnarzt oder Makler, der am sinnlosen Töten von Tieren Freude hat.

Martin

(16.08.2017, 14:19)Paul schrieb: [ -> ]Ein Großwildjäger wollte Elefanten ganz legal abschlachten. 

Weshalb eigentlich? Der Handel mit Elfenbein ist doch weltweit verboten, oder?  At

Martin

forest

Herr Monzalvez hat seinen Clausewitz nicht gelesen, aber der Elephant. Während der Jäger die Herde ins Visier nahm, griff der Ele von der Flanke an. Steht zwar nicht so drin, ist aber wahrscheinlich, sonst hätte er ihn gesehen.
Immerhin läßt sich das Opfer leichter identifizieren als durch DNA-Analyse von Krokodilschei$e mit halb verdautem Schuh.

PuK

(16.08.2017, 18:36)Martin schrieb: [ -> ]Weshalb eigentlich? Der Handel mit Elfenbein ist doch weltweit verboten, oder?  At

Töten kann man aus unterschiedlichen Motiven; Geldgier ist nicht das einzige. Den § 211 Abs. 2 StGB kann man sehr schön analog anwenden. Er führt mehrere solcher Motive an, und gleich das erste ist ein Treffer:

Zitat:Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
 
Heutzutage natürlich in Verbindung mit den "niederen Beweggründen", also z.B. damit der "Jäger" etwas zum Posten auf Facebook hat. Aber so trivial ist das letztlich.

Das gab's auch schon früher, in Schwarzweiß. Der Mann auf dem Foto ist Ernest Hemingway.

[Bild: hemingwaylion.jpg]

Paul

(16.08.2017, 18:36)Martin schrieb: [ -> ]Weshalb eigentlich? Der Handel mit Elfenbein ist doch weltweit verboten, oder?  At

Martin

Die Lizenzen werden von den einzelnen Länder vergeben.
Der Afrikanische Steppenelefant hat im Moment den Status VU. So sind Lizenzen noch möglich.
Auch gibt es private Reservate. Da ist mir die rechtliche Voraussetzung nicht bekannt.
Was kostet ein Abschuss.

Status

Zitat:EX  ausgestorben, es gibt auf der Welt kein lebendes Individuum mehr
EW
  in der Natur ausgestorben, es gibt lediglich Individuen in Kultur, in Gefangenschaft oder in eingebürgerten Populationen außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes
RE
  regional ausgestorben, in nationalen und regionalen Roten Listen die Entsprechung von „in der Natur ausgestorben“
CR
  vom Aussterben bedroht, extrem hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft
EN
  stark gefährdet, sehr hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft
VU
  gefährdet, hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft
NT
  potenziell gefährdet, die Beurteilung führte nicht zur Einstufung in die Kategorien vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder verletzlich, die Schwellenwerte wurden jedoch nur knapp unterschritten oder werden wahrscheinlich in naher Zukunft überschritten
LC
  nicht gefährdet, die Beurteilung führte nicht zur Einstufung in die Kategorien vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, verletzlich oder potenziell gefährdet
DD
  ungenügende Datengrundlage, die vorhandenen Informationen reichen nicht für eine Beurteilung des Aussterberisikos aus
NE
  nicht beurteilt, die Art existiert, es wurde jedoch keine Beurteilung durchgeführt, zum Beispiel

Quelle: Wikipedia

Martin

(16.08.2017, 19:08)PuK schrieb: [ -> ]Töten kann man aus unterschiedlichen Motiven; Geldgier ist nicht das einzige. Den § 211 Abs. 2 StGB kann man sehr schön analog anwenden. Er führt mehrere solcher Motive an, und gleich das erste ist ein Treffer:

Werde ich nie verstehen. Obwohl ich selbst einmal mit dem Gedanken gespielt habe, den Jagdschein zu machen. Weil wir sehr gerne Wild essen. Aber "just for fun" und das auch noch bei einer bedrohten Tierart? Das ist ziemlich übel.

Martin

Martin

(17.08.2017, 08:01)Paul schrieb: [ -> ]Die Lizenzen werden von den einzelnen Länder vergeben.
Der Afrikanische Steppenelefant hat im Moment den Status VU. So sind Lizenzen noch möglich.
Auch gibt es private Reservate. Da ist mir die rechtliche Voraussetzung nicht bekannt.
Was kostet ein Abschuss.

Status

Danke. Diese Aufstellung kannte ich noch nicht.

Martin