14.05.2017, 21:45
(14.05.2017, 13:35)bbuchsky schrieb: Alle Belange des öffentlichen Lebens vom Besitz eines Smartphones und eines FB/Twitter/usw....Accounts abhängig zu machen, und die Bereitschaft zu erzwingen, sich auf "sein" Gerät staatlich-geheimdienstlich-kommerziell-nutzbare Maleware aufspielen zu lassen, verstößt gegen Artikel 1 + 5 GG.
Ich möchte nicht, dass mit meinem Konsumverhalten und meinen Aufenthaltsorten gehandelt wird.
So weit möchte ich gar nicht greifen. Aber zu den festen Eckpfeilern meines mit 50 Lenzen beginnenden Ruhestands gehört ein FeTAp612 mit Wählscheibe zu Hause und die Abstinenz von Mobiltelefonen jeglicher Art außerhalb. Diese Fremdbestimmung, überall erreichbar zu sein, geht mir zunehmend auf den Keks. Pokemon Go und Treffpunkt Kö geht besser mit iPad und SIM, da muss keiner anrufen können, lästiges Pack.
Martin