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P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber
#4

Also Fakt ist doch aber auch, dass millionenfach Raubkopien angefertigt werden. Es kennt doch jeder mindestens eine Person in seinem Bekanntenkreis, der solche hat.

Interessant ist, dass sich fast niemand etwas dabei denkt, weil Urheberrecht einfach niemand interessiert solange er nicht selbst einer ist.

Wie sollen sich die Firmen denn gegen illegales Downloaden schützen?

Beim Auto ist es so, dass man sich zwar damit herausreden kann, nicht gefahren zu sein und ein Familienmitglied nicht denunzieren muss, aber dann muss man halt ein Fahrtenbuch führen.

Wie sähe die Alternative für den PC aus?

Der Anschlussinhaber muss sich verpflichten von allen Usern seines Anschlusses Listen von Seitenaufrufen anfertigen und vorlegen zu lassen? Ansonsten haftet er eben doch?
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P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von Martin - 07.03.2017, 09:42
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von forest - 07.03.2017, 14:20
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von forest - 07.03.2017, 17:21
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von Sophie - 07.03.2017, 20:52
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von PuK - 07.03.2017, 23:11

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