Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon


P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber
#3

(07.03.2017, 14:20)forest schrieb:  Just am Rande betreffend Gerichtssprak:

Also langsam:

Zitat:"nicht Sache des Beklagten, die gegen ein Eingreifen der tatsächlichen Vermutung für die Haftung sprechenden Umstände zu beweisen"

- da gibts Umstände, die für die Haftung sprechen; er soll also haften
- dann gibts eine Sache des Beklagten; der soll also was machen oder lassen
- dann gibts ein Eingreifen; wahrscheinlich gegen die Umstände - oder doch gegen die Vermutung?
- dann gibts noch die tatsächliche Vermutung; Vermutung einer Tatsache?

Puh! Ich hör jetzt auf; vielleicht später wieder. :s
Wer kriegts verständlich auf die Reihe?



Ah, jetzt vielleicht:

Der Beklagte muß nicht beweisen, daß es keine Umstände gibt, für die er vermutlich haftbar ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von Martin - 07.03.2017, 09:42
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von forest - 07.03.2017, 14:20
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von forest - 07.03.2017, 17:21
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von Sophie - 07.03.2017, 20:52
RE: P2P-Abmahnungen: BGH entschärft Beweislast für Anschlussinhaber - von PuK - 07.03.2017, 23:11

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Bilder mit KI
Martin
Letzter Beitrag von KuP
09.02.2024, 19:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste