07.03.2017, 14:20
Just am Rande betreffend Gerichtssprak:
Da wird man zum Rindvieh Wiederkäuer, bis man das der Reihe nach verdaut hat. Muh!
Zitat:"nicht Sache des Beklagten, die gegen ein Eingreifen der tatsächlichen Vermutung für die Haftung sprechenden Umstände zu beweisen"
(BGH)
Da wird man zum Rindvieh Wiederkäuer, bis man das der Reihe nach verdaut hat. Muh!