07.03.2017, 09:42
Zitat:Ein wegen angeblicher Tauschbörsennutzung abgemahnter Anschlussinhaber kann nicht verpflichtet werden, den Computer seiner Familienmitglieder auf möglicherweise vorhandene P2P-Software zu durchsuchen, entschied der BGH.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/...45455.html
Gut, dass den Massenabmahnern endlich der Hahn zugedreht wird.
Martin