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Sterbehilfe in Deutschland
#9

Es bröckelt.


Zitat:Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute (02.03.2017) entschieden.

http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...2017&nr=11 

Der Staat darf den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren. Was heißt das?

Habe die Begründung noch nicht ganz gelesen, geschweige denn, verdaut. Was ist ein 'extremer Einzelfall'?

Zitat:Kritik an dem Urteil kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Entscheidung sei praxisfern, da sie offen lasse, was eine unerträgliche Leidenssituation sei: Leiden sei weder objektiv messbar noch juristisch allgemeingültig zu definieren, hieß es.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/ster...-1.3403161 
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Sterbehilfe in Deutschland - von Sophie - 01.03.2017, 18:14
RE: Sterbehilfe in Deutschland - von forest - 01.03.2017, 18:34
RE: Sterbehilfe in Deutschland - von bbuchsky - 01.03.2017, 19:51
RE: Sterbehilfe in Deutschland - von Sophie - 01.03.2017, 20:13
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RE: Sterbehilfe in Deutschland - von Klartexter - 01.03.2017, 20:47
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RE: Sterbehilfe in Deutschland - von forest - 11.03.2017, 10:21
RE: Sterbehilfe in Deutschland - von Sophie - 11.03.2017, 16:53
RE: Sterbehilfe in Deutschland - von Klartexter - 26.02.2020, 14:57
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