02.03.2017, 01:00
(01.03.2017, 21:09)Sophie schrieb: Es geht nämlich viel mehr darum das Tabu zu bestrafen als darum, tatsächlich zu verhindern, dass...
...würde man das wirklich wollen, müsste man auch viel kritischer bei Schwangerschaften mit hohem Gefährdungspotenzial seion.
Ja. Das sagte ich ja oben, dass das gesellschaftliche und juristische Tabu um ein "Tut man nicht" herumkonstruiert ist. Wie man es heute begründen kann, wenn man mag, habe ich oben dargestellt. Das Risiko, dass genetisch bei der Erbgutverschmelzung was schiefläuft, ist ganz einfach stark erhöht, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Was Lumpensammler da oben über Euthanasie schreibt, ist natürlich wieder völliger Quatsch, gehört nicht hierher und dient nur der Provokation. Mit seinen Geschwistern keine Kinder durch Enthaltsamkeit zu zeugen, ist nicht Euthanasie. Es ist einfach eine unterbliebene Hochrisikoschwangerschaft. Um Abtreibung geht es hier im Thread nicht, und um Sterbehilfe geht es dort.
Es spielt vermutlich auch noch etwas Religiöses mit in die Entstehung des Gesetzes hinein. Das juristische Verbot stammt aus 1871/72 (S. 79 f.). Und da spielten dann in den Köpfen der Gesetzgeber Bibelstellen wie die dort aufgelisteten mit hinein. Wenn man nicht gerade "Lot" heißt, darf man gemäß der Bibel nicht mal mit seiner Schwiegermutter. Aber wer will das schon. Und Lot wurde durch den Inzest ja zum Stammvater der Moabiter (ältere Tochter) und der Ammoniter (nicht: "Ammoniten", jüngere Tochter), also von zwei Stämmen, die mit den Israeliten über Kreuz waren.