05.02.2017, 10:28
(04.02.2017, 20:33)_solon_ schrieb: Ich bin mir nicht sicher
- ob das Gestz verfassungskonform ist und
- ob man diese Fußfessel nicht kaltstellen bzw. überlisten kann.
Ich bin mir auch nicht sicher. Gerade bei der Verschärfung der Sicherheitsgesetze fallen ja Gesetze bzw. deren Änderung beim Bundesverfassungsgericht durch. Das beste Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht ein Augenmerk auf die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bürger hat.