27.01.2017, 14:09
Und die Ungereimtheiten gehen weiter:
AZ schreibt:
Als der Künstler seine Wiedereinreise offiziell beantragte, fehlten Dokumente. Erst wenn der Antrag vollständig sei, werde er bearbeitet und nach Deutschland weitergeschickt, hieß es.
Vllt. meint der Schreiber, P. wird nach Deutschland weitergeschickt??
Die SZ schreibt:
Denn ob er ein Visum bekommt, entscheidet die Ausländerbehörde in Deutschland.
Die Visabestimmungen des Auswärtigen Amtes sagen:
Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst.
Und woher hat nun P. wieder einen Pass? Dieser ist doch verloren gegangen?
AZ schreibt:
Als der Künstler seine Wiedereinreise offiziell beantragte, fehlten Dokumente. Erst wenn der Antrag vollständig sei, werde er bearbeitet und nach Deutschland weitergeschickt, hieß es.
Vllt. meint der Schreiber, P. wird nach Deutschland weitergeschickt??
Die SZ schreibt:
Denn ob er ein Visum bekommt, entscheidet die Ausländerbehörde in Deutschland.
Die Visabestimmungen des Auswärtigen Amtes sagen:
Zuständigkeit zur Visumerteilung
Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst.
Und woher hat nun P. wieder einen Pass? Dieser ist doch verloren gegangen?