26.01.2017, 10:14
(26.01.2017, 09:49)_solon_ schrieb: Endlich mal ein gutes und dabei noch gesetzeskonformes Schlußwort.
Ob das Asylrecht, so wie es im Moment vollzogen wird, gesetzeskonform im Hinblick auf den ursprünglichen Art. 16 GG aber auch mit dem nachträglich eingefügten 16a ist, darüber lässt sich schon sehr geteilter Meinung sein.
Ein ausführlicher Hintergrundbericht dazu hier:
Die kalte Rechnung des Innenministers
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...inisterium
Da wird mit Sterbewahrscheinlichkeiten operiert, dass es nur so eine 'Freude' ist und man im Zweiten Weltkrieg in Deutschland kaum eine höhere hatte. Selbst bei der Bombadierung Dresdens war die Wahrscheinilichkeit umzukommen geringer als die, die gefordert wird, um bei uns Asyl zu erhalten.
Im Hinblick auf Herrn Pouya muss man ergänzend feststellen, dass die Sterbewahrscheinlichkeit allgemeine Risiken betrachtet- keine besonderen individuellen wegen politischen Agierens.