25.01.2017, 18:06
(25.01.2017, 17:45)leopold schrieb: Da Sie ja nun eingesehen haben, dass es sehr wohl gestimmt hat, wäre eigentlich eine Entschuldigung fällig: Das BAMF entscheidet zwar über den Asylantrag, über das Bleiberecht entscheiden aber letztendlich immer die Ausländerbehörden der Länder. Pouya wäre wohl in kaum einem anderen Bundesland zur Ausreise genötigt worden. So etwas ist nur in Bayern möglich. Wofür gibt es eigentlich einen Härtefallantrag, wenn nicht für solche Fälle? Der Innenminister wollte zeigen, wie knallhart die Bayern vorgehen, und diesem politischen Spiel ist Pouya vorläufig zum Opfer gefallen. Christlich-sozial eben.
Wie bitte? Entschuldigung!? Ticken Sie noch richtig?
Ohne die Entscheidung des BAMF, Pouya abzuschieben, könnte und müsste der Freistaat gar nichts machen. Das BAMF hat die Entscheidung vorgegeben, die bayrische Ausländerbehörde sah keinen Anlass, sie aufzuheben. Soviel zu Ihrer Bemerkung "Allein der Freistatt Bayern entscheidet ..."
Möglich, dass es da einige Unklarheiten und Unstimmigkeiten gab, die man Pouya anlastete.
Ich glaube, Sie reden sich da wieder mal was zurecht.
Das ist übrigens die harte Linie, die Ihre hochverehrte Frau Merkel und ihr gestrenger Hausmeister vorgegeben bzw. die Länder dazu vergattert haben. Ich habe Ihnen ja den Link dazu geliefert.