24.01.2017, 19:11
(23.01.2017, 23:57)leopold schrieb: Allein der Freistaat Bayern entscheidet darüber, ob dieser Mann abgeschoben wird oder nicht. Mit der BAMF-Entscheidung hat das nichts zu tun.
Das war das Ausgangsstatement, worüber sich insbesondere @Serge so erregen musste. Daran hat sich inhaltlich nichts geändert:
Pouyas Ayslantrag wurde vom BAMF rechtskräftig abgelehnt. Seitdem (immerhin über 5 Jahre!) lebte er als "Geduldeter" in Bayern. Er wollte arbeiten, durfte aber nicht (1. Ermessensentscheidung der bayerischen Ausländerbehörde). Trotzdem lernte Puya deutsch und engagierte sich jahrelang ehrenamtlich. Plötzlich sollte die jahrelang gewährte Duldung nun enden (2. Ermessensentscheidung der bayerischen Ausländerbehörde) und Pouya sollte abgeschoben werden. Der Abschiebetermin wurde immer wieder verschoben (3. Ermessensentscheidung der bayerischen Ausländerbehörde), u. a. weil Pouya einen Antrag bei der bayerischen Härtefallkommission gestellt hat. Auf deren Entscheidung konnte aber (entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise) in diesem Fall nicht gewartet werden (4. Ermessensentscheidung der bayerischen Ausländerbehörde). Deswegen reiste Pouya freiwillig aus, um sein Rückkehrrecht nicht zu gefährden. Nun will ihm die deutsche Botschaft in Afghanistan (Bundesbehörde) anscheinend ein Visum für die Ausübung künstlerischer Tätigkeit erteilen, ebenfalls eine Ermessensentscheidung.
Bayern und die Staatsregierung haben also mit diesem menschenverachtenden Spiel rein gar nichts zu tun und es geht natürlich auch nicht darum, vor der in diesem Jahr anstehenden Bundestagswahl Härte zu zeigen, damit die Anhängerschaft am rechten Rand ihren Glauben nicht verliert.
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Quelle: http://www.br.de/nachrichten/schwaben/in...g-100.html