24.01.2017, 13:14
(24.01.2017, 11:17)Sophie schrieb: Moment. Du hast doch selbst auf die Differenzierung Wert gelegt. Abschiebunsstopp ist Ländersache. Das BAMF ist für Anerkennung oder Ablehnung zuständig - nicht aber für den vorübergehenden Nichtvollzug der Abschiebung.
Danke, Sie sind offensichtlich hier die einzige, die versteht (oder verstehen will?) worum es geht. Am Ende steht eine Ermessensentscheidung und hier wollte der Freistaat eben wieder mal ein Exempel statuieren. Es wäre ja noch schöner, wenn die öffentliche Meinung solch ein Verfahren beeinflusst.
Dass ich lueginsland angeblökt ("keine Ahnung") habe, kommt alleine daher, dass er vorher mich angeblökt hat.