24.01.2017, 11:48
(24.01.2017, 11:36)Lueginsland schrieb: Wenn Sie das schreiben....
Der Freistaat hat keinen Ermessensspielraum, Abschiebungshindernisse sind dort aufgezählt.
PS: Meine Sympathie hat P., vllt. klappt es mit seiner Heirat und damit dem Bleiberecht.
PS - PS: Meinen Antwort habe ich vor 40 Min. geschrieben, jedoch nicht gleich abgeschickt. Jetzt nach dem Frühstück, ohne nach weiteren Vorgängen zu schauen. Stimmt trotzdem!
Die Aufzählung ist aber nicht vollständig.
>>Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.<<
Das steht in §60a Abs. 2 Satz 2 des genannten Aufenthaltsgesetzes.
Und das lässt jede Menge Spielraum für Ermessensentscheidungen.