24.01.2017, 11:29
(24.01.2017, 11:17)Sophie schrieb: Moment. Du hast doch selbst auf die Differenzierung Wert gelegt. Abschiebunsstopp ist Ländersache. Das BAMF ist für Anerkennung oder Ablehnung zuständig - nicht aber für den vorübergehenden Nichtvollzug der Abschiebung.
Der Auftakt, 'Sie haben keine Ahnung' war natürlich komplett überflüssig - außerdem war der Beitrag missverständlich formuliert.
Wieso "Moment"? Hab ich doch geschrieben
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Wenn man so in den Mann grätscht, sollte man sich seiner Sache inklusive der richtigen Formulierung schon sicher sein.