24.01.2017, 09:31
(24.01.2017, 09:08)TomTinte schrieb: und gibt es sicherlich Organisation, die den Rechtsweg in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehen und überprüfen lassen, ob das eine Macke ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird seine Meinung kundtun, wenn er gefragt wird.
Und hierfür gilt dasselbe wie für vorstehenden Beitrag.
Mich hätte interessiert, wie das ein Teilnehmer einer Diskussionsrunde, der sonst auch überall ein flottes Urteil zu fällen bereit ist, bewertet.
Und wie er sich vorstellt, dass jemand einen solchen 'Nachweis'! erbringen soll.