21.01.2017, 11:29
(21.01.2017, 10:29)_solon_ schrieb: 2. Richtig ist, wenn Sie zitieren: ... er kann sich nicht darauf berufen .... . Das heißt aber nur, daß er keinen Rechtsanspruch hat. Das bedeutet nicht, caß man diesen Anspruch auf Asyl nicht gewähren darf.
Man kann, salopp gesagt, ohne weiteres sagen: er hat zwar keinen Anspruch aber wir nehmen ihn trotzdem.
Aber dann wäre das doch wenigstens ein Ansatz für die Obergrenze? Anspruch hat nur, wer direkt aus dem Kriegsland zu uns kommt, also mit dem Schlauchboot über die Nordsee. Und von den anderen werden nur so viele freiwillig genommen, bis die 200.000 voll sind, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]