26.02.2022, 14:18
(26.02.2022, 14:07)Kreti u. Plethi schrieb: Die privaten haben mittlerweile sogar Schwierigkeiten mit dem Vererben.
Bei Freibeträgen von 400.000 für erstgradig Verwandte ist es für manchen kaum mehr möglich die Erbschaftssteuer aufzubringen, von zweitgradigen wie Geschwister gar nicht zu reden, da liegt der Freibetrag bei 30.000.
Die Preise steigen aber die Freibeträge nicht.
Und die Oberfrechheit es wird nach erzielbarer Miete mitgerechnet nicht nach der die von noch sozialen Vermietern tatsächlich berechnet wird.
Deshalb vertrete ich den Grundsatz: "Mit warmen Händen geben". Diverse Immobilien werden an unsere Kinder per Schenkung überschrieben, bei einer Erbschaft würde nämlich genau das eintreten, wovon Sie schreiben. Es ist eine Frechheit. Eine andere Möglichkeit wäre, die Immobilien an eine Schweizer Stiftung zu "verkaufen", im Falle einer Erbschaft bekommt der deutsche Fiskus nichts mit, weil die Stiftung nach wie vor Eigentümer der Immobilien wäre und die Stiftung steuerfrei an die Kinder übergeht. Letztere Möglichkeit setzt aber einen gewissen Kapitalstock voraus, womit wir wieder bei der Umverteilung und der "Schere" wären.
Martin