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Verbraucherschützer: Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam
#3

(07.10.2016, 08:04)TomTinte schrieb:  In Zeiten von Netflix und Co. bzw. Youtube, Spotify macht doch illegaler Download keinen Sinn mehr. 

Erwachsene wissen das, Kinder nicht. Einer unserer Mitarbeiterinnen ist vor kurzem Post ins Haus geflattert, zuerst von Sony, dann von Paramount, der Sohnemann hatte heimlich Videos getauscht, beides mal war das erinnerlich so um die 800 Euro. 


(07.10.2016, 08:04)TomTinte schrieb:  Gestern kann die Meldung das die Mietpreisbremse von Mietern nicht genutzt wird. Die Klagen einfach nicht gegen ihre Vermieter. Ganze 6 Klagen hat es gegen. 

https://www.welt.de/wirtschaft/article15...Leere.html 

Ist doch logisch. Damit verdirbt man es sich mit dem Vermieter und der wird im Falle einer Anzeige die nächstbeste Gelegenheit nutzen, um den Mieter vor die Tür zu setzen. Würde ich auch so machen, wenn mir ein Hanswurst Post vom Anwalt schickt. Die Regierung hat lediglich versucht, mit einem windigen Gesetz ihre Defizite beim Wohnungsbau auf die Vermieter abzuwälzen.


(07.10.2016, 08:04)TomTinte schrieb:  Bei Werbeanrufen haben die Nummer sofort gesperrt. Dies funktioniert sehr gut.

Ja, wenn man das privat in der Telefonanlage macht, prima. Aber dazu braucht man dann kein Gesetz. Alle Callcenter dieser Art sind dazu übergegangen, mit ausländischer Ländervorwahl, vermutlich via VOIP, anzurufen. Und da sagt die Netzagentur, dass sie nichts machen könne.

Martin
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Verbraucherschützer: Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam - von Martin - 07.10.2016, 07:40
RE: Verbraucherschützer: Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam - von TomTinte - 07.10.2016, 08:04
RE: Verbraucherschützer: Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam - von Martin - 07.10.2016, 08:29
RE: Verbraucherschützer: Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam - von TomTinte - 07.10.2016, 08:51
RE: Verbraucherschützer: Gesetz gegen Abmahn-Abzocke ist unwirksam - von bbuchsky - 07.10.2016, 09:32

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