15.01.2022, 19:35
(15.01.2022, 18:51)Bogdan III schrieb: Noch einmal Zitat aus meinen Link:
Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt und kann deshalb nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden
Also kein Zwang, wie ich es vorgeschlagen habe.
nur ein kleiner Hinweis aus meiner Sicht (ich baue diesen auf im Zusammenhang mit Ihrer Begeisterung für eingesperrte Wildtiere.)
Der von Ihnen Angesprochene argumentiert ohne nennenswerten Hintergrund, nur des Widerspruchs wegen.
Carl, hier das Mitglied "Einzeiler" meint nur zu spielen, aber ihm fehlen wichtige Charaktereigenschaften!
Im Cartoon nur dummes Verhalten, aber hier: unaussprechlich .....