15.01.2022, 18:51
(15.01.2022, 18:41)Anonymous schrieb: §1 BetrVG ist eindeutig.
Man braucht vielleicht einen langen Atem. Gewerkschaften und Arbeitsgerichte unterstützen, wenn erforderlich.
Noch einmal Zitat aus meinen Link:
Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt und kann deshalb nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden
Also kein Zwang, wie ich es vorgeschlagen habe.