09.10.2021, 13:02
(09.10.2021, 11:02)Martin schrieb: Show? Besser spät als nie. Bis in die 1970er saßen noch NS-Politiker in den Parlamenten, dann wurde das Thema verdrängt.
Gut, dass Mord und Völkermord nicht verjährt!
Martin
Show ist natürlich der falsche Begriff.
Hatte aber dieser Angeklagte damals als Soldat überhaupt die Möglichkeit, diesen Wachbefehl einfach so aufzugeben?
Nach meinem Wissenstand gab es damals auch kein Recht den Kriegsdienst zu verweigern.
In einem "normalen" NS-Konzentrationslager wurden die Häftlinge zunächst als Arbeitskräfte ausgenutzt.
Kam dann die Phase der schon absehbaren Erschöpfung, wurden diese ins Vernichtungslager transportiert/mussten diese "hinüber laufen."
Auch war doch automatisch eingeplant, dass eine erhebliche Zahl Inhaftierter durch Mangelernährung und qualvolle Schwerstarbeit hinweggerafft wird.
So bleibt für mich die Frage, hätte dieser Angeklagte verweigern können, hatte er eine Wahl in welchem Lager er seinen Dienst schob. Der Einsatz an dieser Stelle ist zumindest Beihilfe zum Mord, im "normalen" Lager wurde die Vorbereitung getroffen, dass der Inhaftierte durch Ausbeutung sterben musste.
So stellt Klartexter die richtige Frage:
Zitat:Was soll es bringen, jetzt hochbetagte Greise in ein Verfahren zu zwingen, nur weil sie damals ihren Arbeitsplatz in einem KZ hatten?
Es wäre angebracht, den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (gibt es auch erst seit ca 25 Jahren) jeweils lauthals uns Deutschen und der internationalen Gesellschaft bewusst zu machen.