01.08.2021, 11:34
(01.08.2021, 11:16)Martin schrieb: Wenn der Zaun nicht zu Hütezwecken verwendet wird, ist der beabsichtigte Zweck übrigens Körperverletzung. Wenn sich mal der falsche dort erleichtert, könnte es sehr schnell sehr teuer werden.
Martin
Der Zaun ist genehmigungspflichtig und die Begründung für den Bedarf findet man.
Der Zaun ist gekennzeichnet, also wird die Behandlung des Goldfingers vom Pinkler bezahlt.
Der Richtige wird sich dort wohl nicht erleichtern.
Da gib es den Witz vom unheimlichen Pisser, aber das langweilt