29.12.2016, 15:29
Die GDL hat die Schlichtung angerufen. Es wird also eine Schlichtung zwischen der Bahn und der GDL geben.
Übrigens hat die Bahn in der letzten Schlichtungsverhandlung, die Regelungen der Schlichtung mit der GDL durchgesetzt. Bis zur letzten Tarifverhandlung hatte Weselsky eine Vereinbarung für die Schlichtung für nicht notwendig gehalten.
Ob sich die Tarifparteien in der Schlichtung auf einen Tarifvertrag einigen können, bleibt abzuwarten. Die GDL wird bei der verständlichen Forderung 5 Tage Arbeit 2 Tage Freizeit nicht abrücken. Auch das erneute Anrechnen der Arbeitszeitverkürzung im Jahr 2018 auf Lohnsteigerungen ist sicherlich mit der GDL nicht zu machen. Es macht auch keinen Sinn es 2 mal anzurechnen.
Übrigens hat die Bahn in der letzten Schlichtungsverhandlung, die Regelungen der Schlichtung mit der GDL durchgesetzt. Bis zur letzten Tarifverhandlung hatte Weselsky eine Vereinbarung für die Schlichtung für nicht notwendig gehalten.
Ob sich die Tarifparteien in der Schlichtung auf einen Tarifvertrag einigen können, bleibt abzuwarten. Die GDL wird bei der verständlichen Forderung 5 Tage Arbeit 2 Tage Freizeit nicht abrücken. Auch das erneute Anrechnen der Arbeitszeitverkürzung im Jahr 2018 auf Lohnsteigerungen ist sicherlich mit der GDL nicht zu machen. Es macht auch keinen Sinn es 2 mal anzurechnen.