06.10.2016, 10:47
(05.10.2016, 13:22)TomTinte schrieb: Aus meiner Sicht war das Wort Zicken.... eindeutig eine Beleidigung. Leider sieht es das Gericht nicht so. Auch ist die Begründung für mich nicht einleuchtend. Künstlerische Freiheit darf sich einfach nicht alles erlauben.
Ansonsten gibt es da einen rechtsfreien Raum.
Ich bin gespannt, was die Zivilkammer dazu sagt.
Sorry, Herrschaften, aber im Moment ist der "Ziegenf*****" eine nicht ausreichend widerlegbare Tatsachenbehauptung. Die ist zum Glück so absurd, dass sie schon wieder lustig ist. Eben weil der Angesprochene dieses ertappte Gesicht macht......
Ist denn sicher auszuschließen, dass er nicht mehr dem alten Hobby der jungen Männer dieses Kulturkreises fröhnt, dass seine Grundlage in der defizitären Ausprägung der Kultureigenschaften Frustationstoleranz und Impulskontrolle findet?
Glaubt denn irgendwer an die asketischen Neigungen junger Männer, die ihre Braut erst unmittelbar vor der Hochzeit kennenlernen?
Da ist kein "rechtsfreier Raum". Da ist eine fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Realität zu erkennen, ein Muster, dass in radikalreligiösen Kreisen einen hohen Wiedererkennungswert hat.
Die Priester haben ihre 2000-jährige Geschichte von Vergewaltigungen und Mißbrauch auch nicht freiwillig verkündet.