05.10.2016, 13:22
(05.10.2016, 11:00)Manni Burgsmüller schrieb: Nun ja, die Einlassungen von ihm, den Erdogan als Zickenf...er, zu bezeichnen empfand ich als übertrieben. Wo sind denn da die Grenzen, wenn alles als Kunst und Satire durchgeht?
Kritik, auch in der Form, dass man sich über jemanden lustig machen kann, muss schon sein. Aber in der Form?
Aus meiner Sicht war das Wort Zicken.... eindeutig eine Beleidigung. Leider sieht es das Gericht nicht so. Auch ist die Begründung für mich nicht einleuchtend. Künstlerische Freiheit darf sich einfach nicht alles erlauben.
Ansonsten gibt es da einen rechtsfreien Raum.
Ich bin gespannt, was die Zivilkammer dazu sagt.