15.11.2020, 13:01
Soviel ich weiß, kann man den erworbenen/erarbeiteten Doktortitel nicht so schlicht zurückgeben oder darauf verzichten, als wäre nichts gewesen.
Er kann aber durch die Prüfungsbehörde aberkannt werden.
Zum Parallelfall vuzG ein treffender Zitat aus der WELT ...
... und der Kommentar dazu:
PS: Soweit ich informiert bin (durch verschiedene Medien), ist das Instrument der "Rüge" in der Prüfungsordnung (oder was auch immer) der FU Berlin gar nicht vorhanden. Es wäre also nichts anderes als eine wohlgesonnene Dampfblase.
Das wäre ein weiterer Skandal in dieser Geschichte, wenn auch ein kleiner.
Er kann aber durch die Prüfungsbehörde aberkannt werden.
Zum Parallelfall vuzG ein treffender Zitat aus der WELT ...
Zitat:Zum Beispiel Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit: „Guttenberg will auf Doktortitel verzichten. Aber den akademischen Grad kann man gar nicht zurückgeben. Betrug oder kein Betrug ist die frage [sic]“, schrieb der Sozialdemokrat damals. Derselbe Mann tönt heute: „Respektable Entscheidung von Franziska Giffey!“ Böhning ist nur einer von vielen Sozialdemokraten, die in diesen Tagen Doppelmoral als Strategie fahren.
... und der Kommentar dazu:
Zitat:Sehr geehrter Herr Boie und alle, die sich im linken Millieu nicht so auskennen:
(a) Gegen das Argument, etwas zeige eine Doppelmoral oder sei ein Messen mit zweierlei Mass
muss nur erwidert werden: Das ist "What-about-ism".
Also eine nicht erlaubte "Und was ist mit..."-Frage.
Das befreit einen ideologisch gefestigten Linken (oder eine ideologisch gefestigte Linke) von jeder Pflicht, die angeprangerte Doppelmoral/Zweierlei-Mass-Messerei zu überdenken.
Ende der Diskussion.
WELT
PS: Soweit ich informiert bin (durch verschiedene Medien), ist das Instrument der "Rüge" in der Prüfungsordnung (oder was auch immer) der FU Berlin gar nicht vorhanden. Es wäre also nichts anderes als eine wohlgesonnene Dampfblase.
Das wäre ein weiterer Skandal in dieser Geschichte, wenn auch ein kleiner.