22.10.2020, 23:15
(22.10.2020, 22:08)Anna_Lüse schrieb: der ist 17, daher vermutl. eher so
§ 18
Dauer der Jugendstrafe
(1) 1Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. 2Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. 3Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.
(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.
[Bild: https://dejure.org/gesetze/JGG/18.html ]
[/url][url=https://dejure.org/gesetze/JGG/19.html]
Oh je, da war ich sehr unaufmerksam.
Das Drama habe ich nicht detailliert verfolgt.
Ich wurde erst aufmerksam als man hier versucht hat,
eine Rechtfertigung für diesen Schläger zu finden!
Ansonsten ....
[Video: https://www.youtube.com/watch?v=dEb_Xi2SlFs ]