10.10.2020, 20:09
(10.10.2020, 18:03)jackson schrieb: 1. Das Thema Infektionsschutztgesetz wurde schon 1000x durchgekaut. Warum heben denn die Gerichte viele "Schnellschüsse", nicht nur solche aus Bayern, wieder auf? Ja - weil sie mit Art.1-19 GG nicht vereinbar sind. Das Infektionsschutzgesetz ist ein nachgeortdnetes Gesetz und steht nicht über der Verfassung.
............
Angenommen es kommt jemand mit Ebola-Infekt oder einer anderen hochproblematischen Infekt zurück nach Deutschland, sind dem dann auch noch alle Grundrechte gestattet?
Das Infektionsschutzgesetz gibt noch ganz anderes her und die gerichtlichen Aufhebungen haben rein gar nichts mit den Grundrechten zu tun, sondern mit der Verhältnismäßigkeit.
Daran sieht man ja dass der Rechtsstaat überwiegend funktioniert.
Mit einem Grundrecht auf Fremdgefährdung, das es nicht gibt, hat das nun wirklich nichts zu tun.