08.05.2020, 14:31
(08.05.2020, 14:21)messalina schrieb: Und das Gericht hat ja bei Herrn Broder schon auch das "Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘" gesehen, oder nicht? Irgendwie so eine Art blumige Sprache, und dass man das darf.
Zwischen blumiger Sprache und Beleidigungen sollte man schon unterscheiden können, messalina.