18.12.2016, 11:41
(18.12.2016, 11:15)leopold schrieb: Nur die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung wurden gedeckelt, nicht aber die Kosten für den Abbau der Anlagen und die Verpackung des Mülls. Insofern hat bb recht mit seiner Einschätzung, dass Gabriel im Sinne der deutschen Steuerzahler handelt.
Rückholung und Kostenregelung sind zwei paar Stiefel. Eine wie auch immer geartete Deckelung kann niemals im Sinne der Steuerzahler sein. Im Sinne der Steuerzahler wäre eine zeitlich unbefristete Sondersteuer bzw. Abgabe auf die betreffenden Energieunternehmen, deren Rechtsnachfolger, Ableger, Käufer und ausgelagerter Töchter.
Martin