29.12.2019, 17:43
(29.12.2019, 16:21)forest schrieb: Natürlich wollte niemand einen Toten, allein schon wegen der Straffolgen und auch sonst nicht. Niemand will das behaupten. Die Gruppe hat gelinde gesagt Körperverletzung in Kauf genommen, begangen und dabei überreagiert. Ob sie dazu herausgefordert, also provoziert wurde, ist u.a. Frage der Verdunkelungsgefahr. Sie konnten sich zwischenzeitlich ein paar Tage lang absprechen und das will das OLG vermeiden. Sonst is nix.
Dochdoch, Du behauptest das hartnäckig (natürlich regelmäßig mit der Einschränkung, dass es auch anders sein könnte) und der Haftbefehl lautet auf Totschlag und Beihilfe dazu wobei die Beihilfe in der „Gruppendynamik“ bestehen soll.
Zeugen werden nicht in Untersuchungshaft genommen. Wer das ZDF-Video gesehen hat, weiß, dass eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit notwendig ist für die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft. Verdunklungsgefahr allein ist kein Haftgrund. Du bastelst Dir gerade Dein eigenes Recht - so wie Polizei und Staatsanwaltschaft mit gütiger Unterstützung des OLG. Rechtsstaatlich sehr bedenklich diese „Zweckmäßigkeitshandlungen“.