29.10.2019, 15:03
(29.10.2019, 14:55)EvaLuna schrieb: Zur INFO
Integrationskurse
Hier sind die offiziellen Informatinen des BAMF.
Regelungen für Ausländer, die ihren ersten Aufenthaltstitel nach dem 1. Januar 2005 erhalten haben
Zitat:Teilnahme am IntegrationskursEs gibt also einen Anspruch und eine Verpflichtung unter den im Link genannten Bedingungen.
Ausländische Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten haben, haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn
.....
Verpflichtung zur Teilnahme
Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die &nn=1367448]Ausländerbehörde fest.