28.10.2019, 19:00
(28.10.2019, 18:53)UglyWinner schrieb: Warum wird eine Partei oder auch eine parteiähnliche Gruppierung denn verboten?
Ob man nun von ernsthafter Bedrohung, Verfassungswidigkeit o.ä. Schlagworten spricht ist doch egal.
Na und? Um bei Ihrem Beispiel mit den 30% zu bleiben. Die Partei wird verboten - bei den Wählern ist das kaum möglich.
Nachtrag, da ich nicht modifizieren kann und damit alles deutlicher wird:
das Wörtchen "auch" kann mehrere Bedeutungen haben.