10.12.2016, 04:33
Zitat:Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.
De facto ergibt sich aus dem Urteil für jedes Unternehmen und jeden Freiberufler die Verpflichtung, sämtliche Inhalte der verlinkten fremden Webseite – seien es nun Fotos, Texte oder Videos – daraufhin zu prüfen, ob sie die Grenzen des Urheberrechts einhalten. Man müsste also praktisch dort anfragen und eine Bestätigung dafür verlangen, dass der Betreiber sämtliche Vorgaben des Urheberrechts bei allen verwendeten Elementen uneingeschränkt einhält.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/...66919.html
Man muss keinen Dachschaden haben um Jurist zu werden, aber es erleichtert die Sache offenbar enorm. Ein völlig weltfremdes und in der Praxis kaum umzusetzendes Urteil:
- Wie soll jemand kontrollieren können, wann sich der Inhalt einer verlinkten Website ändert?
- Nachdem vermutlich hunderte von Millionen Links auf Flickr, Youtube & Co. existieren: Machen die sich alle strafbar, sobald jemand ein geschütztes Bild oder ein geschütztes Video auf eine dieser Plattformen hochlädt?